„Zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ist ein Fortschritt, zusammenarbeiten ist ein Erfolg.“

(Henry Ford)

Unsere Leistungen für Steuerberater

Was passiert, wenn was passiert?

Krankheit, Unfall oder gar Tod sind für viele Mandanten oft Tabuthemen. Nicht nur für das eigene Unternehmen ist dieses Thema von existenzieller Bedeutung, sondern auch im privaten persönlichen Bereich, für einen selbst und für die gesamte Familie.

Es zeigt sich aber immer wieder, dass dieses Thema überwiegend vernachlässigt wird; psychologisch mag die Verdrängung verständlich sein.

Fehlender Notfallplan und unklare Nachfolgeregelungen sind schlicht und ergreifend schlechtes Management und führen nicht selten zu einem Kollaps des Unternehmens.

Dabei lässt sich sowohl das Unternehmen als auch die Familie mit der richtigen Strategie und einigen praktischen Schritten wirksam schützen.

Ihre Mandanten sind Unternehmer? Ihre Mandanten beziehen Sie bei der Entscheidungsfindung in vielen Gestaltungsfragen auf Ihre Kompetenz. Sie erstellen für sie Steuererklärungen und beraten sie in Steuerfragen nach bestem Wissen und Gewissen. Dafür sind Ihnen Ihre Mandanten dankbar. Sowohl Ihnen als auch Ihren Mandanten ist aber bewusst, dass ganz oft eine ganzheitlich abgestimmte Beratung für die komplexen Probleme notwendig ist, die über das Steuerrecht hinausgeht.

Wir unterstützen Sie bei der Beratung Ihrer Mandanten zur optimalen Notfall- und Nachlassplanung sowie dem Notfallmanagement für Unternehmen.

Ihre Vorteile:

  • Stärkung der Mandantenbindung durch ein ganzheitliches Angebot
  • Steigerung der Mandantenzufriedenheit
  • Vermeidung von Fehlberatung und Reduzierung von Haftungsrisiken

Die wichtigsten Angebote für Ihre Mandanten:

  • Errichtung bzw. Änderung von Testamenten, Ehe- sowie Erbverträgen
  • Änderung vorhandener Gesellschaftsverträge bei aktiven unternehmerischen Beteiligungen Ihrer Mandanten
  • Konzeptionelle Begleitung, die Unternehmen bzw. das Vermögen Ihrer Mandanten zu bewahren und für den Notfall sicherzustellen
  • Verknüpfung von erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Regelungen in Verbindung von erbschaftsteuerlicher Optimierung

Sprechen Sie uns an!

Unser Angebot:

Wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten einer Kooperation zum Wohle Ihrer Mandanten und in unserem gemeinsamen Interesse.

Hinweis: Alle Leistungen in Verbindung mit dem Standesrecht werden im Ergebnis von spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren erbracht.